Gesetzesänderungen: Ehemündigkeit erst ab 18 Jahren, Samenspenderegister

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Seit 22.07.2017 ist ein Gesetz in Kraft, wonach künftig eine Eheschließung nur noch möglich ist, wenn beide Heiratswillige 18 Jahre alt sind. Hintergrund der Gesetzesregelung ist, dass die Bundesregierung entschieden gegen Kinderehen vorgeht.

Am gleichen Tag trat eine gesetzliche Regelung über die Einrichtung eines zentralen Samenspenderegisters in Kraft. Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Vorangegangen waren Urteile des BGH zu diesem Thema, die den Gesetzgeber zur Änderung veranlasst haben. Durch das zentrale Register wird die Suche vereinfacht.

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