BVerfG: Abschaffung des Rentnerprivilegs verfassungsgemäß

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Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs mit der Reform des Versorgungsausgleichsrechts verfassungsgemäß ist.

Das Rentnerprivileg bedeutete bis zur Reform des Versorgungsausgleichsrechts, dass im Fall einer Scheidung der schon in Rente befindliche Ehegatte bis zum Renteneintritt des anderen Ehegatten seine Rente ungekürzt beziehen konnte. Erst mit dem Renteneintritt des ausgleichsberechtigten Ehegatten trat dann die Rentenkürzung ein. Mit der Reform des Versorgungsausgleichs wurde dieses Privileg abgeschafft.

Das Bundesverfassungsgericht sah darin keine Grundrechtsverletzung. Es verstoße nicht gegen Art 14 GG, die Kürzung der Rente/Versorgungsbezüge nicht an den Beginn des tatsächlichen Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln, da der Zweck des Versorgungsausgleichs nicht verfehlt werde, wonach der ausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsrecht verschafft werden solle. Ein verfassungsrechtliches Gebot, die Anrechtskürzung erst ab Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten eintreten zu lassen, gebe es nicht.

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