Bundesregierung klagt gegen EU-Baunormen

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Die Bundesregierung hält bestimmte EU-Baunormen für unzureichend oder lückenhaft und hat daher die europäische Kommission verklagt.

EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, europäisch harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden, um deren Qualitätseigenschaften zu bestimmen und zu kontrollieren. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen sie darüber hinaus keine weiteren Prüfungen verlangen. Deutschland hatte bereits 2015 gegen einige Normen Einwände vorgebracht, um bestehende Lücken in den Normen zu schließen.

Zwei Einwände wurden nicht berücksichtigt, welche sich auf Holzfußböden und Sportböden beziehen. Nach Ansicht der Bundesregierung würden die Baunormen derzeit dazu führen, dass Bauunternehmen nicht mehr kontrollieren können, ob Fußbodenbeläge für Sporthallen oder Kleinkindereinrichtungen sowie Parkett oder Holzfußböden Schadstoffe an die Innenluft abgeben. Die Hersteller wären nicht mehr verpflichtet, einen Nachweis über die Emission der Böden zu geben. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Hauseigentümer, Mieter, Kinder etc höheren Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind.

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