Neues Entgelttransparenzgesetz

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Nach Monate langen Verhandlungen hat das Kabinett nun den Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs:
Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

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