Gesetzesänderung im SGB IX

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Nach einer zum 01.01.2017 eingeführten Gesetzesänderung des § 95 Abs. 2 SGB IX ist nunmehr eine Kündigung dann als unwirksam zu betrachten, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung nicht zur Kündigung entsprechend anhört.

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