Fristlose Kündigung wegen Trunkenheitsfahrt

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Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Entscheidung vom 12.07.2016, 15 Ca 1769/16) wurde die fristlose Kündigung gegenüber einem Autoverkäufer, der in seiner Freizeit unter Alkoholeinfluss beim illegalen Autorennen erwischt worden ist, für zulässig erklärt. Denn auch wenn es sich beim Kündigungssachverhalt um ein Verhalten in der Freizeit handelt, kann eine fristlose Kündigung nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf wirksam sein. Dies war vorliegend zu bejahen, weil das Vertrauen in die Eignung des Klägers als Autoverkäufer durch sein Verhalten schwer erschüttert und das Ansehen des Autohauses gefährdet worden sei. Zuvor war der Arbeitnehmer wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens im Straßenverkehr bereits abgemahnt worden.

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