2018 sind wieder regelmäßige Betriebsratswahlen durchzuführen

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Im Zeitraum 01.03.2018 bis 31.05.2018 sind gem. § 13 BetrVG die regelmäßigen alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen durchzuführen. Der Betriebsrat sollte beachten, dass spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats der Wahlvorstand, der für die Durchführung der Betriebsratswahlen verantwortlich ist, durch den Betriebsrat bestellt sein muss. Es empfiehlt sich jedoch eine zeitlich frühere Bestellung des Wahlvorstands.

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